Philosophie

Der Gang zum Rechtsanwalt ist bei Personen, die nicht aus beruflichen Gründen mit juristischen Fragen konfrontiert sind, oft mit einem irgendwie „unangenehmen“ Gefühl verbunden. Man denkt an verstaubte Akten, unbequeme Ledersofas und eine knochentrockene Materie, die sowieso keiner versteht. Genau das Gegenteil sollte der Fall sein. Mein Berufsverständnis eines Rechtsanwaltes ist das eines Dienstleisters. Das fängt bei der angenehmen und entspannten Atmosphäre in meiner Kanzlei an und hört bei einem freundlichen, ruhigen und vor allem menschlichen Zugang zu dem Problem des Klienten auf.

 

Dazu gehört auch, juristische Sachverhalte verständlich und greifbar zu machen und mit dem Klienten so zu erörtern, dass die weiteren Schritte klar und nachvollziehbar werden oder auf den Punkt gebracht: vom Juristendeutsch in eine verständliche Sprache zu „übersetzen“. Beim Verlassen der Kanzlei sollte der Klient das Gefühl haben, sein Rechtsproblem in guten Händen zu wissen. Absolute Vertraulichkeit, Genauigkeit und präzises Arbeiten verstehen sich ohnehin von selbst und bedürfen keiner besonderen Erwähnung.

 

Als Rechtsanwalt ist man oft auch „Brückenbauer“ – der ideale Weg für den Klienten liegt nicht immer in einem ausufernden Rechtsstreit, sondern manchmal auch in einer lösungsorientierten Verständigung mit der Gegenseite. Das erfordert – getreu dem Motto meiner Kanzlei auf der Eingangsseite – eine engagierte Auseinandersetzung mit den rechtlichen, aber auch den wirtschaftlichen und menschlichen Aspekten eines Falles, um für den Klienten das optimale Ergebnis zu erzielen.